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Der METTENHOFFONDS geht in die siebte Runde

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Projektanträge können eingereicht werden

Das Projekt „METTENHOFFONDS" verfolgt das Ziel, die weitere Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils Mettenhof zu unterstützen. Er soll insbesondere zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen, zur Schaffung stabiler Sozialstrukturen, zur Verbesserung der Lebens- und Teilhabechancen für die Bewohner*innen und zu einer Imageaufwertung des Stadtteils beitragen.

ACHTUNG:

In diesem Jahr sind aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie besondere Projektförderungen möglich (s.u.)

Mit Hilfe des Fonds werden im Rahmen des I. Förderschwerpunkts bereits bestehende regelmäßig stattfindende Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B. Stadtteilfeste oder auch das Stadtteilportal mettenhof.de nachhaltig finanziert.

Im Rahmen des II. Förderschwerpunkts werden auf Antragsbasis weitere neue Kleinstprojekte innerhalb des Stadtteils gefördert, die zum Ausbau der sozialen, kulturellen sowie freizeit- und bildungsbezogenen Angebotsstruktur im Stadtteil beitragen und / oder ein positives Image des Stadtteils fördern.

In diesem Förderzeitraum werden im Rahmen des II. Förderschwerpunkts Projekte bevorzugt gefördert, die Menschen des Stadtteils dabei unterstützen, die mit der Corona-Pandemie verbundenen besonderen Herausforderungen zu bewältigen.

Alle gemeinnützigen Institutionen, Vereine, Verbände, Schulen, die Kirche und soziale Einrichtungen der Landeshauptstadt Kiel haben wieder die Möglichkeit im Rahmen des II. Förderschwerpunkts bis zum 15.11.2020 Projektanträge einzureichen.

Für den Förderzeitraum stehen nicht nur die üblichen 5.000 € zur Förderung von Kleinstprojekten zur Verfügung, sondern es werden zusätzlich weitere 3.700 € für die Projektförderung zur Verfügung gestellt, die in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie innerhalb des I. Förderschwerpunkts nicht ausgeschöpft wurden. Insgesamt können somit 8.700 € in die Förderung von Projekten fließen.

Die maximale Förderhöhe pro Projekt beträgt 1.000 €. Für ein "Corona-Projekt" kann diese maximale Förderhöhe in begründeten Einzelfällen auch bis auf 2.000 € erhöht werden.

Die genauen Förderkriterien sind den „Verbindlichen Grundsätzen für die Vergabe von Mitteln aus dem METTENHOFFONDS" zu entnehmen. Flexible Ausnahmeregelungen für "Corona-Projekte" im Rahmen von Einzelfallentscheidungen sind möglich. Die Förderkriterien sind ebenso wie das Antragsformular im Stadtteilbüro Mettenhof erhältlich oder können von der Stadtteilhomepage www.mettenhof.de heruntergeladen werden.

Soweit beabsichtigt ist, ein "Corona-Projekt" zu beantragen, das inhaltliche oder finanzielle Einzelfallentscheidungen erfordert (z.B. höhere Förderung als 1.000 €, Investitionen usw.) möchten wir alle bitten, sich rechtzeitig vor der Abgabefrist mit uns in Verbindung zu setzen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts zu besprechen.

Beratung gibt es im

Stadtteilbüro Mettenhof

Claudia Fröhlich

Bergenring 30

24109 Kiel

Tel.: 53 08 157

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Anträge sind schriftlich, unterschrieben im Original (nicht per Mail) unter Verwendung des Antragsformulars und ggf. eines Kurzkonzepts (max. 3 Seiten), beim Stadtteilbüro Mettenhof bis zum 15.11.2020 einzureichen.

Achtung: Der Abgabetermin fällt in diesem Jahr auf einen Sonntag. Wir bitten alle dies zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass die Projektanträge rechtzeitig an uns übermittelt werden. Für alle, die ihre Projektanträge persönlich kurz vor Ende der Abgabefrist einreichen möchten, hier nochmal der Hinweis, dass unser Büro freitags nur bedingt besetzt ist.

Wir freuen uns wie immer auf viele kreative Anträge.

Claudia Fröhlich

Landeshauptstadt Kiel / Stadtteilbüro Mettenhof

METTENHOFFONDS

Ein Kooperationsprojekt im Stadtteil Kiel-Mettenhof

PROJEKTTRÄGER:

Christlicher Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e.V.

PROJEKTENTWICKLUNG UND GESCHÄFTSFÜHRUNG:

Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung,

Stadtteilbüro Mettenhof

MITENTWICKLUNG UND BEGLEITUNG:

Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsverhütung (MAfK) /

Landeshauptstadt Kiel, Sozialzentrum Mettenhof

Für eine langfristige erfolgreiche Umsetzung des Projekts sind wir auf weitere Spenden angewiesen:

SPENDENKONTO:

Christlicher Verein Kiel e.V.

Förde Sparkasse

IBAN: DE77210501700092031210

BIC: NOLADE21KIE

Verwendungszweck: METTENHOFFONDS

Danke für Ihre Unterstützung! 

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